Cybersicherheit in Kraftfahrzeugen – Einblick in die ISO/SAE 21434 für Führungskräfte
Erfahren Sie mehr zur Cybersicherheit in Kraftfahrzeugen und deren Auswirkungen auf jede Phase des Lebenszyklus eines Fahrzeugs durch die Betrachtung der ISO/SAE 21434 aus Sicht der Führungsebene.
In dieser halbtägigen Schulung wird das Cybersicherheitsmanagement in der Automobilindustrie für Führungskräfte auf Grundlage der aktuellen Norm ISO/SAE 21434 als Leitfaden betrachtet. Ziel ist es, Manager und zuständige Fachkräfte über die Auswirkungen der Verfahren nach ISO/SAE 21434 und die sich daraus ergebenden Tätigkeiten für ihr Unternehmen zu informieren.
Wichtigste Erkenntnisse
- Einblick in die Norm ISO/SAE 21434
- Die Paragrafen (Kapitel) der ISO/SAE-Norm und ihre Ziele/Anforderungen/sich daraus ergebenden Tätigkeiten:
- Paragraf 5 Organisatorisches Cybersicherheitsmanagement, umfasst das Cybersicherheitsmanagement und die Festlegung der organisatorischen Richtlinien, Regeln und Verfahren zur Cybersicherheit.
- Paragraf 6 Projektabhängiges Cybersicherheitsmanagement, umfasst das Management und die Tätigkeiten zur Cybersicherheit auf Projektebene.
- Paragraf 7 Verteilte Cybersicherheitstätigkeiten, umfasst Anforderungen für die Zuweisung von Verantwortlichkeiten für Cybersicherheitstätigkeiten zwischen Kunde und Lieferant.
- Paragraf 8 Kontinuierliche Cybersicherheitstätigkeiten, umfasst Tätigkeiten, die Informationen für laufende Risikobewertungen liefern, und definiert das Schwachstellenmanagement von E/E-Systemen bis zum Ende der Cybersicherheitsunterstützung.
- Paragraf 9 Konzept, umfasst Tätigkeiten zur Bestimmung der Cybersicherheitsrisiken, -ziele, und -anforderungen für ein Produkt.
- Paragraf 10 Produktentwicklung, umfasst Tätigkeiten zur Definition von Anforderungen an die Cybersicherheit und zur Umsetzung und Überprüfung der Cybersicherheitsanforderungen.
- Paragraf 11 Cybersicherheitsvalidierung, umfasst die Cybersicherheitsvalidierung eines Produkts auf Fahrzeugebene.
- Paragraf 12 Produktion, umfasst die Aspekte zur Cybersicherheit in der Herstellung eines Produkts oder einer Komponente.
- Paragraf 13 Betrieb und Wartung, umfasst die Tätigkeiten zur Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle und zur Aktualisierung eines Produkts oder einer Komponente.
- Paragraf 14 Beendigung der Cybersicherheitsunterstützung und Stilllegung, umfasst den Umgang mit der Beendigung der Cybersicherheitsunterstützung und der Außerbetriebnahme eines Produkts oder einer Komponente.
- Paragraf 15 Methoden zur Analyse der Bedrohung und Risikobewertung, umfasst Methodenbausteine zur Analyse und Bewertung, um das Ausmaß des Cybersicherheitsrisikos zu bestimmen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
- Cybersicherheitsmanagement
- Zusammenarbeit zwischen Kunde und Zulieferern
- Überblick über die Entwurfsphase
- Definition von Cybersicherheitsprodukt
- Methoden zur Analyse der Bedrohung und Risikobewertung
- Cybersicherheitsziele und -aussagen
- Cybersicherheitskonzept
- Überblick über die Produktentwicklungsphase
- Gestaltung
- Umsetzung und Überprüfung
- Validierung der Cybersicherheit
- Kontinuierliche Tätigkeiten zur Cybersicherheit
- Überwachung der Cybersicherheit
- Schwachstellenanalyse und -management
- Themen zu Produktion, Betrieb, Wartung und Stilllegung
Zielpublikum
- Technische Leiter
- Direktoren und VP-Führungskräfte
- Leitendes technisches Personal
- Ingenieure und Entwicklungspersonal
- Verkaufs- und Einkaufspersonal
Voraussetzungen
Keine erforderlich.
Weitere Informationen
Bei Online-Schulungen wird das gesamte Material in digitaler Form bereitgestellt. Bei Präsenzschulungen wird das gesamte Material in digitaler Form bereitgestellt und kann durch Ausdrucke ergänzt werden. Die Teilnehmer müssen über die Kopien der einschlägigen Normen verfügen.
Kursdaten
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