Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten
Alle Unternehmen sind verpflichtet, die Menschenrechte zu respektieren, wie sie in der Internationalen Menschenrechtskonvention (International Bill of Human Rights) definiert sind. Dies umfasst auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt).
Unternehmen können Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte ergreifen, indem sie sich an drei Hauptaktivitäten beteiligen: Erstens können sie sich auf Unternehmensebene fest verpflichten, die Menschenrechte zu achten. Zweitens sollten die Unternehmen einen kontinuierlichen Prozess im Hinblick auf die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in Gang setzen. Drittens sollten Unternehmen im Falle von Menschenrechtsverletzungen schnell und entschlossen handeln, um diese zu beheben.
Die Experten von UL Solutions haben diese Informationsschrift entwickelt, um Ihnen zu helfen, besser zu verstehen, wie Sie Normen umsetzen und wirksame Richtlinien und Verfahren in Bezug auf die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten (HRDD) bewerten, entwickeln und verbessern können.
In der Informationsschrift werden vor allem die fünf wichtigsten Schritte der HRDD untersucht:
- Ermitteln
- Integrieren
- Rückverfolgen
- Mitteilen
- Beheben
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