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Cybersecurity

Cybersicherheit in Kraftfahrzeugen: Vergleich chinesische GB-Normen / UNECE R155 und R156 

Ein tiefer Einblick in zwei neue, vom chinesischen Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) geforderte GB-Normen im Vergleich zu den ähnlichen UNECE-Richtlinien. Das chinesische Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) plant die Einführung von mehr als 100 obligatorischen und optionalen Cybersicherheitsnormen für Kraftfahrzeuge. Für das Jahr 2021 kündigte das MIIT jedoch an, dass die beiden folgenden Normen zu verbindlichen GB-Normen (auf Chinesisch Guo Biao, d. h. „nationale Norm“) aufgewertet werden, was bedeutet, dass alle OEMs die Anforderungen erfüllen müssen:

  • GB „Technische Anforderungen an die Cybersicherheit von Fahrzeugen“
  • GB „Allgemeine technische Anforderungen für das Software-Update von Fahrzeugen“

Diese Schulung befasst sich mit diesen obligatorischen GB-Normen sowie mit der Theorie und Praxis des chinesischen Normengefüges zu Cybersicherheit und Datensicherheit für intelligente und vernetzte Fahrzeuge (ICVs), die vom MIIT im Februar 2022 herausgegeben wurden. Die beiden obligatorischen GB-Normen schreiben spezifische Technologien, Sicherheitskontrollen und Prüfverfahren für kritische Onboard- und Offboard-Fahrzeugsysteme vor. Infolgedessen müssen OEMs, welche die UNECE R155 (Cybersicherheit) und R156 (Software-Update) implementiert haben, zusätzliche Anforderungen erfüllen, um diese nationalen Normen einzuhalten. Ein Vergleich dieser GB-Normen mit den UNECE Richtlinien R155 (Cybersicherheit) und R156 (Software-Update) ist vorgesehen.

Bitte beachten Sie, dass diese Schulung keine Rechtsberatung darstellt und auch nicht als solche gedacht ist.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Einführung in Chinas Normengefüge zu Cybersicherheit und Datensicherheit für intelligente und vernetzte Fahrzeuge (ICVs)
  • Chinas Cybersicherheitsgesetz, Datensicherheitsgesetz, Datenschutzgesetz
  • Überblick über die GB-Norm „Technische Anforderungen an die Cybersicherheit in Fahrzeugen" und UNECE-Richtlinie R155
  • Detaillierte Darstellung der GB-Norm und Vergleich mit den Anforderungen der UNECE R155
  • Überblick über die GB-Norm „Allgemeine technische Anforderungen für das Software-Update in Fahrzeugen" und UNECE R156
  • Detaillierte Darstellung der GB-Norm und Vergleich mit den Anforderungen der UNECE R156
  • Zusammenfassung und vorläufiges Fazit

Zielpublikum

Manager und Entscheidungsträger in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von OEMs und Automobilzulieferern, darunter:

  • Homologation Manager/Ingenieure
  • Verordnungsspezialisten/Experten
  • Cybersicherheitsmanager/Ingenieure
  • Einkauf und Verkauf
  • Gesetz und Compliance

Voraussetzungen

Grundkenntnisse und/oder Erfahrung mit:

  • Cybersicherheits-Managementsysteme (CSMS) oder ISO/SAE 21434
  • Update-Management-Systeme (SUMS) oder ISO 24089
  • Prüfverfahren, Fahrzeugsysteme, Cybersicherheitskontrollen und Softwareverwaltung

Weitere Informationen

Bei Online-Schulungen wird das gesamte Material in digitaler Form bereitgestellt. Bei Präsenzschulungen wird das gesamte Material in digitaler Form bereitgestellt und kann durch Ausdrucke ergänzt werden. Die Teilnehmer müssen über die Kopien der einschlägigen Normen verfügen. 

Kursdaten

Daten Standort Zeit Sprache Status Preis
2025/3/24 —
2025/3/25
Virtual 09:00 AM - 05:00 PM CET Englisch €1250.00 ANMELDEN
2025/6/30 —
2025/7/1
Virtual 09:00 AM - 05:00 PM CET Englisch €1250.00 ANMELDEN
2025/9/29 —
2025/9/30
Virtual 09:00 AM - 05:00 PM CET Deutsch €1250.00 ANMELDEN
Buchungs-
details
Teilnehmer-
details
Bezahlungs-
details
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Schulungs-ID:
Standort:Onsite-Training
Datum:2/7 -2/10/2024
Dauer:31 Days
Zeit:09:00 AM - 05:00 PM
Sprache:English (EN)
Prüfungsgebühr:$Xx per participant
Online-Preis:#Xx per participant, plus vat
Dienstleistungen von:UL
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Rücktrittsbedingungen

Vertragliches Rücktrittsrecht

Die Anmeldung zu einer Schulung kann bis 30 Tage vor Beginn kostenfrei widerrufen werden. Danach gelten folgende Regelungen: 

  • 30–14 Tage vor Beginn der Schulung: 50 % der Teilnahmegebühr
  • Ab 14 Tage vor Beginn der Schulung: 100 % der Teilnahmegebühr
  • Diese Regelungen entfallen, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Ein Ersatzteilnehmer kann bis zur Anmeldung zu Beginn der Schulung benannt werden.

Stichtag für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der erste Schulungstag einer verbindlich gebuchten Schulung.

Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail an den Schulungsanbieter erfolgen.
 
Ersatzteilnehmer benennen

Der Teilnehmer kann nach Erhalt der Anmeldebestätigung vor Beginn des Seminars schriftlich einen Ersatzteilnehmer benennen.

Diese Umbuchung ist kostenlos; mehrtägige Seminare können nur komplett, d. h. auf einen Ersatzteilnehmer umgebucht werden.

Terminstornierungen und Terminänderungen

Der Schulungsanbieter hat das Recht, den Veranstaltungsort zu ändern und/oder einen anderen Ersatztermin festzulegen. Der Schulungsanbieter behält sich vor, Termine aus organisatorischen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, kurzfristige Erkrankung des Referenten) abzusagen.

Der Schulungsanbieter informiert den Teilnehmer unverzüglich über die Absage und den Grund und versucht, den Teilnehmer umzubuchen, wenn dieser mit einem anderen Termin oder Veranstaltungsort einverstanden ist. Andernfalls wird im Falle einer Absage die bereits gezahlte Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet; weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- und/oder Übernachtungskosten, bestehen nicht.

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