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Cybersecurity

Einführung in die ISO/SAE 21434

Verschaffen Sie sich einen umfassenden Einblick in die Norm ISO/SAE 21434, einschließlich einer genaueren Betrachtung des Zwecks der enthaltenen Paragrafen.

In dieser ganztägigen Schulung wird das Cybersicherheitsmanagement in der Automobilindustrie für Führungskräfte auf Grundlage der aktuellen Norm ISO/SAE 21434 als Leitfaden betrachtet. Ziel ist es, Manager und zuständige Fachkräfte über die Auswirkungen der Verfahren nach ISO/SAE 21434 und die sich daraus ergebenden Tätigkeiten für ihr Unternehmen zu informieren.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Einblick in die ISO/SAE 21434 und Gründe, die zu diesem Sicherheitsstandard geführt haben
  • Erläuterung der Beziehung zwischen der ISO/SAE 21434 und anderen relevanten Normen
  • Überprüfung der Paragrafen dieser Norm:
    • Paragraf 5 Organisatorisches Cybersicherheitsmanagement, umfasst das Cybersicherheitsmanagement und die Festlegung der organisatorischen Richtlinien, Regeln und Verfahren zur Cybersicherheit.
    • Paragraf 6 Projektabhängiges Cybersicherheitsmanagement, umfasst das Management und die Tätigkeiten zur Cybersicherheit auf Projektebene.
    • Paragraf 7 Verteilte Cybersicherheitstätigkeiten, umfasst Anforderungen für die Zuweisung von Verantwortlichkeiten für Cybersicherheitstätigkeiten zwischen Kunde und Lieferant.
    • Paragraf 8 Kontinuierliche Cybersicherheitstätigkeiten, umfasst Tätigkeiten, die Informationen für laufende Risikobewertungen liefern, und definiert das Schwachstellenmanagement von E/E-Systemen bis zum Ende der Cybersicherheitsunterstützung.
    • Paragraf 9 Konzept, umfasst Tätigkeiten zur Bestimmung der Cybersicherheitsrisiken, -ziele, und -anforderungen für ein Produkt.
    • Paragraf 10 Produktentwicklung, umfasst Tätigkeiten zur Definition von Anforderungen an die Cybersicherheit und zur Umsetzung und Überprüfung der Cybersicherheitsanforderungen.
    • Paragraf 11 Cybersicherheitsvalidierung, umfasst die Cybersicherheitsvalidierung eines Produkts auf Fahrzeugebene.
    • Paragraf 12 Produktion, umfasst die Aspekte zur Cybersicherheit in der Herstellung eines Produkts oder einer Komponente.
    • Paragraf 13 Betrieb und Wartung, umfasst die Tätigkeiten zur Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle und zur Aktualisierung eines Produkts oder einer Komponente.
    • Paragraf 14 Beendigung der Cybersicherheitsunterstützung und Stilllegung, umfasst den Umgang mit der Beendigung der Cybersicherheitsunterstützung und der Außerbetriebnahme eines Produkts oder einer Komponente.
    • Paragraf 15 Methoden zur Analyse der Bedrohung und Risikobewertung, umfasst Methodenbausteine zur Analyse und Bewertung, um das Ausmaß des Cybersicherheitsrisikos zu bestimmen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Zielpublikum

  • Cybersicherheitsmanager/Ingenieure
  • Manager/Ingenieure für funktionale Sicherheit
  • Software-/Hardware-/Systemingenieure
  • Software/Hardware/Systemarchitekten
  • Projektleiter
  • Qualitätsmanager
  • Prüfer

Voraussetzungen

Kenntnisse in Systemtechnik in der Elektronikentwicklung, in Automotive SPICE® oder in der ISO 26262/Funktionale Sicherheit sind empfehlenswert. Es ist ebenfalls ratsam, die Cybersicherheit in der Automobilelektronik im Allgemeinen verstanden zu haben.

Weitere Informationen

Bei Online-Schulungen wird das gesamte Material in digitaler Form bereitgestellt. Bei Präsenzschulungen wird das gesamte Material in digitaler Form bereitgestellt und kann durch Ausdrucke ergänzt werden. Die Teilnehmer müssen über die Kopien der einschlägigen Normen verfügen.

Kursdaten

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Bezahlungs-
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Schulungs-ID:
Standort:Onsite-Training
Datum:2/7 -2/10/2024
Dauer:31 Days
Zeit:09:00 AM - 05:00 PM
Sprache:English (EN)
Prüfungsgebühr:$Xx per participant
Online-Preis:#Xx per participant, plus vat
Dienstleistungen von:UL
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Rücktrittsbedingungen

Vertragliches Rücktrittsrecht

Die Anmeldung zu einer Schulung kann bis 30 Tage vor Beginn kostenfrei widerrufen werden. Danach gelten folgende Regelungen: 

  • 30–14 Tage vor Beginn der Schulung: 50 % der Teilnahmegebühr
  • Ab 14 Tage vor Beginn der Schulung: 100 % der Teilnahmegebühr
  • Diese Regelungen entfallen, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Ein Ersatzteilnehmer kann bis zur Anmeldung zu Beginn der Schulung benannt werden.

Stichtag für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der erste Schulungstag einer verbindlich gebuchten Schulung.

Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail an den Schulungsanbieter erfolgen.
 
Ersatzteilnehmer benennen

Der Teilnehmer kann nach Erhalt der Anmeldebestätigung vor Beginn des Seminars schriftlich einen Ersatzteilnehmer benennen.

Diese Umbuchung ist kostenlos; mehrtägige Seminare können nur komplett, d. h. auf einen Ersatzteilnehmer umgebucht werden.

Terminstornierungen und Terminänderungen

Der Schulungsanbieter hat das Recht, den Veranstaltungsort zu ändern und/oder einen anderen Ersatztermin festzulegen. Der Schulungsanbieter behält sich vor, Termine aus organisatorischen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, kurzfristige Erkrankung des Referenten) abzusagen.

Der Schulungsanbieter informiert den Teilnehmer unverzüglich über die Absage und den Grund und versucht, den Teilnehmer umzubuchen, wenn dieser mit einem anderen Termin oder Veranstaltungsort einverstanden ist. Andernfalls wird im Falle einer Absage die bereits gezahlte Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet; weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- und/oder Übernachtungskosten, bestehen nicht.

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